Anlässlich der Mitgliederversammlung der Offiziersgesellschaft des Kantons Zürich (KOG ZH) vom 2. April 2022 hat Major Thomas G. Albert das Präsidium von Oberstlt i Gst Marc Lüthi übernommen, welcher dieses Amt seit 2018 innehatte.
Anlässlich der Mitgliederversammlung der Offiziersgesellschaft des Kantons Zürich (KOG ZH) vom 2. April 2022 hat Major Thomas G. Albert das Präsidium von Oberstlt i Gst Marc Lüthi übernommen, welcher dieses Amt seit 2018 innehatte.
Die Mitgliederversammlung fand vor 140 Offizieren und zahlreichen Gästen statt. Zum Thema "Zukunft der Bodentruppen" diskutierten unter der Leitung von Sicherheitsexperte Georg Häsler (NZZ) die Nationalräte Mauro Tuena (SVP) und Philipp Kutter (Mitte) sowie Divisionär René Wellinger, Kommandant Heer und Divisionär Willy Brülisauer, Kommandant Ter Div 4. Der bisherige Präsident Oberstlt i Gst Marc Lüthi wurde unter Verdankung seines grossen Engagements verabschiedet.
Major Thomas G. Albert wird zusammen mit den beiden Vizepräsidenten Oberstlt Eugen Thomann (bisher) und Major Patric Crivelli (neu) sowie dem erneuerten Vorstand die KOG ZH weiterentwickeln und vernetzen. Angesichts der gegenwärtigen sicherheitspolitischen Herausforderungen gilt es, die Kräfte zu bündeln, sowohl innerhalb der KOG ZH und ihren Sektionen, als auch ausserhalb. Ein erster Schritt ist getan mit der Zuwahl in den Vorstand des Präsidenten des Kantonalen Unteroffiziersverbands Zürich und Schaffhausen, Oberstlt Thomas Amstuz. Auch die Präsenz der Sektionen wurde mit der Zuwahl von Oberstlt Edgar Urech (Offiziersgesellschaft Zürcher Unterland) gestärkt.
Zusammen mit anderen sicherheitspolitischen Akteuren aus Verbänden und Politik wird die KOG ZH unsere Armee unterstützen und offensiv verteidigen.
Der neue Präsident der KOG ZH fordert: "Das Parlament und der Bundesrat müssen den Kauf des F-35A so rasch wie möglich abschliessen – ohne falsche Rücksicht auf die Verzögerungstaktik der Armeegegner." Einer noch nicht einmal eingereichten Initiative, sofern diese überhaupt zustande kommt, kann keine aufschiebende Wirkung zugestanden werden. Insbesondere nicht, wenn die Sicherheit unseres Landes auf dem Spiel steht. Die Schweiz muss zwingend noch vor Ablauf der gültigen Offerte im März 2023 handeln, ansonsten andere Länder den Produktionsslot der Schweiz übernehmen könnten. Damit würde eine massive Fähigkeitslücke bei der Luftwaffe per 2030 entstehen.